AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fotobox-Vermietung
Woidbox – GIF-Fotobox für Events
Claudia Englmeier
Hofmarkstraße 31, 94330 Aiterhofen
E-Mail: info@woidbox-fotobox.de
Telefon: 01704662544
Web: www.woidbox-fotobox.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Woidbox, Inhaber Claudia Englmeier (im Folgenden „Vermieter“) und seinen Kunden (im Folgenden „Mieter“), über die Vermietung einer Fotobox für private und gewerbliche Veranstaltungen.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung einer GIF-Fotobox zurNutzung auf Veranstaltungen sowie ggf. Zusatzleistungen wie Lieferung, Aufbau, Abbau, Betreuung vor Ort oder digitale Bereitstellung von Aufnahmen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
3. Buchung und Vertragsschluss
Anfragen können telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular auf der Homepage erfolgen.
Nach Zugang der Anfrage erstellt der Vermieter ein schriftliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages. An dieses hält sich der Vermieter für 7 Tage gebunden. Der Vertragsschluss kommt zustande, indem der Mieter das Online-Buchungsformular ausfüllt und anschließend vom Vermieter eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail erhält. Ab diesem Zeitpunkt wird die Reservierungsgebühr fällig. Die Restzahlung ist nach Auftragsabwicklung fällig und wird vom Vermieter initiiert. Für Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend. Mit der Buchung akzeptiert der Mieter diese AGB.
4. Preise und Zahlung
Der Mietpreis richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Ausstattungspaket. Dieser ist in der Auftragsbestätigung bindend aufgeführt. Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise enthalten die Miete für den Mietgegenstand, die Abholung und die Anlieferung im Umkreis von 20 km ab dem Firmensitz des Vermieters sowie die Ausstattung je nach gebuchtem Paket. Ab dem 21 km fällt für die Anlieferung und Abholung des Mietgegenstandes eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,50 Euro je angefangenen Kilometer an. Der Mietpreis ist mit Erhalt der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig. Der Vermieter behält sich vor, bei Veranstaltungen eine Anzahlung in Höhe von 100€ zu verlangen.
Im Falle von Zahlungsverzug kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Vermieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Vermieter anerkannten Gegenansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ausgeübt werden.
5. Stornierung
Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigt bzw. storniert der Mieter den Vertrag, so kann der Vermieter unter Berücksichtigung seiner gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung des Mietgegenstandes eine pauschalierte Stornokostenentschädigung wie folgt verlangen:
• bis 7 Tage vor Anlieferung des Mietgegenstandes/Veranstaltung: 50% des vereinbarten Mietpreises
• bis 4 Tage vor Anlieferung des Mietgegenstandes/Veranstaltung: 60% des vereinbarten Mietpreises
• weniger als 4 Tage vor Anlieferung des Mietgegenstandes/Veranstaltung 90% des vereinbarten Mietpreises
Der Vermieter kann jederzeit die Bestellung des Mieters stornieren, muss ihm hierfür jedoch den komplett bezahlten Mietpreis und die Anzahlung zurückerstatten.
6. Mietweise Überlassung
Die Mietzeit beginnt mit der Anlieferung des Mietgegenstandes beim Mieter. Anlieferung, Abholung sowie Auf- und Abbau erfolgen durch den Vermieter. Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung. Ist eine Abholung des Mietgegenstandes zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden, insbesondere entgangenen Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung zu ersetzen.
Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. Der Mietgegenstand ist dem Vermieter in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Mietgegenstand über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus einem Dritten zu überlassen, insbesondere diesen zu vermieten oder zu verleihen. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Ladegeräte, Kamera etc. offenzulegen oder Änderungen am System vorzunehmen. Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass eine Beschädigung des Mietgegenstandes ausgeschlossen wird, insbesondere ein sicherer Stand gewährleistet ist. Alle Mietgegenstände bleiben während sowie nach dem Mietverhältnis Eigentum des Vermieters. Der Mieter sowie seine Veranstaltungsteilnehmer erhalten ein einfaches Nutzungsrecht an den entstandenen Fotos. Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos bleiben beim Mieter.
7. Nutzung und Haftung
Der Vermieter haftet nicht für den Inhalt der erstellten Bilder. Insbesondere ist kein besonderer Verwendungszweck dieser vereinbart. Verwendungszweck für den Mietgegenstand ist allein der Unterhaltungswert dieses. Sämtliche Mietgegenstände werden vor jeder Vermietung geprüft und im einwandfreien Zustand geliefert. Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox sorgsam zu behandeln und vor Schäden, Feuchtigkeit oder Diebstahl zu schützen. Für Schäden, die während der Mietdauer durch unsachgemäße Nutzung entstehen,
haftet der Mieter. Der Mieter haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer bei Verunreinigung oder Beschädigung der Mietobjekte.
Bei Ausfall der Box durch höhere Gewalt (z. B. Stromausfall, Naturereignisse) oder Krankheit des Vermieters besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Mit der Lieferung bzw. Entgegennahme der Mietobjekte geht die Haftung für Schäden an den Mieter über. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang der Nutzung der Mietobjekte stehen. Die Ware ist daher unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und etwaige Schäden und fehlende Objekte unmittelbar an den Vermieter zu melden. Spätere Beanstandungen können nicht akzeptiert werden. Bei vom Mieter oder seinen Veranstaltungsteilnehmern zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietobjekte haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.
8. Datenschutz
Die Fotobox verarbeitet Bild- und personenbezogene Daten. Der Mieter verpflichtet sich, die Gäste über die Nutzung der Box und die Erstellung von Aufnahmen zu informieren.
Nach der Veranstaltung werden die Bilder digital bereitgestellt. Diese Galerie ist nur über einen privaten passwortgeschützten Link zugänglich. Die Fotos werden auf Kamera und Fotobox-Software vorübergehend (d.h. bis zum Upload in die Onlinegalerie) gespeichert. Die Fotos werden nach der Veranstaltung in eine passwortgeschützte, SSL-verschlüsselte Onlinegalerie hochgeladen und anschließend von Kamera und Software dauerhaft gelöscht. Die Fotos können in der Onlinegalerie mit entsprechendem Passwort und Pin angeschaut
und kostenfrei heruntergeladen werden. Der Mieter uns seine Gäste sind selbst dafür verantwortlich, dass die ihnen überlassenen Zugangsdaten vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte herausgegeben werden. Die Onlinegalerie inkl. der Bilder bleibt, sofern nicht anders vereinbart, 6 Monate aktiv, danach wird sie unwiderruflich gelöscht.
9. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Aiterhofen. Sollte eine der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.